Steuerliche Absetzbarkeit

Ihre Spende an die Aktion Familienfasttag ist steuerlich absetzbar.

Unter der Registrierungsnummer SO 1500 finden Sie uns auf der Liste der begünstigten Spendenempfänger*innen des Finanzministeriums. 

Spenden können in einem Ausmaß von maximal 10 Prozent der steuerpflichtigen Einkünfte oder des steuerpflichtigen Gewinns des Vorjahres abgesetzt werden

Sie können für die Aktion Familienfasttag mehr spenden, ohne mehr Geld auszugeben! Möchten Sie Ihre Spende in Zukunft steuerlich absetzen? Dann bitten wir Sie um Ihre Mithilfe!

Dazu brauchen wir:

Ab 1. Jänner 2017 sind wir als begünstigte Spendenorganisation gesetzlich dazu verpflichtet, Ihre Spende beim Finanzamt zu melden, wenn Sie diese als Sonderausgabe steuerlich geltend machen wollen.

Wenn Sie Ihre Spende nicht steuerlich absetzen möchten, brauchen Sie Ihr Geburtsdatum natürlich nicht bekannt zu geben.

Wenn Sie Ihre Spende als Betriebsausgabe absetzen möchten, brauchen Sie Ihr Geburtsdatum auch nicht bekannt zu geben.

Bitte geben Sie uns Bescheid, wenn Sie eine Spendenbestätigung benötigen. Wir senden Ihnen diese – wie bisher – bis spätestens Ende Februar des Folgejahres per Post zu!

Bei Barspenden (z.B. Spendenwürfel, Fastensuppenessen, Haussammlungen) tragen Sie sich bitte in die Spender*innen-Listen ein, die bei den Suppenessen oder Familienfasttags-Gottesdiensten aufliegen.

Bitte fragen Sie nach, wenn keine Spender*innen-Liste aufliegt. Es ist wichtig, dass Sie Ihre Spende mit Ihrer Unterschrift bestätigen und die Spenden sammelnde kfb-Gruppe oder Pfarre den Erhalt Ihrer Spende mit Unterschrift und Stempel bestätigt.